Produkte aus Naturleder

Krabbelschuhe aus Naturleder

Leder ist ethisch wohl das schwierigste Material, wenn man es als Naturtextil ansehen möchte.

 

Irreführende Bezeichnung

Das Rohmaterial für Lederprodukte ist tierische Haut. Für Lederprodukte muss ein Tier sterben. Für Naturleder ist daher vorgeschrieben, dass es nur von Tieren stammen darf, die vorwiegend zur Fleischgewinnung gehalten werden, damit keine zusätzliche Tierzucht anfällt. Auch sind vom Aussterben bedrohte oder wildlebende Tierrassen bei Naturleder-Produkten ausgeschlossen.

 

Damit erschöpfen sich allerdings leider schon die Tierschutzbedingungen für die Lederproduktion. Am Endprodukt ist auch bei Naturleder nicht nachvollziehbar, woher das Leder stammt, aus dem der Artikel gemacht ist. Nur im seltensten Fall kommt Naturleder von Tieren, die in biologischer Landwirtschaft artgerecht und ohne Tierleid gehalten werden. Hier ist momentan noch keine andere Entwicklung absehbar und es bleibt zu hoffen, dass zunehmender Verbraucherdruck zu befriedigenderen tierfreundlichen Lösungen führen wird und der Begriff Bioleder auch eine ethische Berechtigung bekommt.  

 

Verarbeitung von Naturleder

Der Begriff Naturleder bezieht sich also vor allem auf die Behandlung und Verarbeitung der Rohhaut bis hin zum fertigen Produkt.

(1) Reinigung und Konservierung

Leder wird vor der Gerbung konserviert und gereinigt. Bei Naturleder geschieht dies durch Kühlen und Salzen. Werden beim Reinigen Tenside und waschaktive Substanzen eingesetzt, müssen diese biologisch abbaubar sein. Chemische Konservierungsmittel werden grundsätzlich nicht verwendet.

(2) Gerbverfahren

Die konventionelle Gerbung von Leder ist für die Umwelt und Gesundheit ein besonders belastender Produktionsschritt. Daher sind für Naturleder die stark umstrittene Chromgerbung und Gerbverfahren, bei denen mineralische Gerbstoffe eingesetzt werden, nicht erlaubt. Es kommen statt dessen vorrangig pflanzliche Gerbstoffe zur Anwendung. Auch Gerbungen mit Aluminium, Zirkonium oder Titan sind zugelassen. Erlaubt ist darüber hinaus auch die sogenannte Sämischgerbung. Da hier jedoch traditionell der Tran von Walen verwendet wird, muss ein Nachweis über die Einhaltung des Artenschutzes erbracht werden. 

(3) Färben

Für das Färben des gegerbten Rohmaterials gelten ebenso strenge Bestimmungen. Da sich Leder gut für pflanzliche Färbungen werden häufig Pflanzenfarbstoffe verwendet. Andere Farbstoffe müssen frei von Schwermetallen und anderen Giften sein.

(4) Endbehandlung

Mechanische Verfahren wie das "Millen" oder "Stollen" die die Gebrauchseigenschaften des Leders verbessern, sind erlaubt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind die Verwendung von lösungsmittelhaltigen Finishs oder Beschichtungen jeder Art.

(5) Soziale Standards

Erfreulich ist, dass für die an der Produktion beteiligten Menschen, die gleichen Sozialkriterien wie bei der Produktion von Naturtextilien gelten. Kinderarbeit und Zwangsarbeit sind verboten, es existieren Arbeitsschutz- und Arbeitszeitbestimmungen, es werden faire Löhne gezahlt. Menschenwürdige Produktion und fairer Handel sind bei Naturleder gewährleistet.

 

weiterführende Links

 

Alle kritischen Abläufe die mit der Produktion und Verarbeitung von konventionellen Lederprodukten einhergehen sind gut zu vertiefen bei animal.fair unter http://www.animalfair.at/2011/11/ledergerbung-2/

Und für diejenigen die vegane Alternativen suchen, ebenfalls ein weiterführender Beitrag bei animal.fair unter http://www.animalfair.at/2011/11/green-shoes/.